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Was die Krankenkasse bei Parodontitis übernimmt

Seit Juli 2021 gilt eine neue Regelung für die systematische Parodontitisbehandlung. Sie ordnet die Behandlung in feste Schritte – und schließt die Nachsorge ausdrücklich ein.

Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:

    11.02.2025

    Was die Krankenkasse bei Parodontitis übernimmt

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die systematische Behandlung einer Parodontitis, wenn der Befund sie begründet. Grundlage ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen, die im Juli 2021 in Kraft getreten ist.

    Sie ordnet die Behandlung in aufeinander folgende Schritte: Zuerst wird der Befund erhoben und ein Aufklärungs- und Therapiegespräch geführt, in dem auch die häusliche Mundhygiene besprochen wird. Es folgt die antiinfektiöse Therapie, also die Reinigung der Wurzeloberflächen unterhalb des Zahnfleischrandes. Danach wird der Befund erneut erhoben. Bleiben tiefe Taschen bestehen, kann ein chirurgischer Schritt folgen.

    Neu war vor allem der letzte Teil: die unterstützende Parodontitistherapie. Sie begleitet die Behandlung über zwei Jahre, bei schwerem Verlauf länger, mit regelmäßigen Terminen zur Kontrolle und Reinigung. Damit ist anerkannt, was die Fachwelt seit Langem sagt: Eine Parodontitis ist nicht mit einer Sitzung erledigt.

    Für Patientinnen und Patienten heißt das: Fragen Sie in der Praxis nach dem Behandlungsplan und danach, welche Schritte die Kasse trägt und welche nicht. Beides muss vor Beginn schriftlich vorliegen.

    Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen.

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