Was die Parodontalbehandlung kostet
Vor Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt einen Befund, auf dessen Grundlage ein Antrag für die Parodontitisbehandlung gestellt wird.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Parodontitisbehandlung – aber nicht alles, was dazugehört. Vor Behandlungsbeginn erhebt die Praxis einen Befund und stellt damit einen Antrag bei der Kasse.
Was die Kasse übernimmt
- Befundaufnahme mit PSI und Antragstellung
- Röntgendiagnostik: Einzelaufnahmen und Panoramaaufnahme
- gegebenenfalls Modelle der Kiefer
- örtliche Betäubung
- die geschlossene Behandlung (Initialtherapie)
- die offene, chirurgische Behandlung
- eine begleitende Antibiotikatherapie
Was Sie selbst tragen
- Professionelle Zahnreinigung vor der Behandlung – obwohl sie den Erfolg entscheidend mitbestimmt
- Dreidimensionale Diagnostik (DVT oder CT)
- Bakterientests, je nach Verfahren rund 70 bis 120 Euro
- Laserbehandlungen, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
- Regenerative Maßnahmen wie Gewebeaufbau, Rezessionsdeckung oder Papillenrekonstruktion
Und danach
Die Nachsorge mit regelmäßiger Kontrolle und professioneller Reinigung sichert das Ergebnis. An diesen Kosten werden Sie in der Regel beteiligt. Lassen Sie sich den Umfang vorab schriftlich geben – so wissen Sie, was über die Jahre auf Sie zukommt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die systematische Parodontitisbehandlung ist Kassenleistung, wenn der Befund sie begründet – einschließlich der Nachsorge über zwei Jahre.
- Der Antrag wird vor Behandlungsbeginn gestellt. Lassen Sie sich den Plan zeigen.
- Privat zu tragen sind meist die professionelle Zahnreinigung außerhalb der geregelten Nachsorge sowie regenerative Materialien, Laser oder Keimtests.
- Der Preis richtet sich nach dem Aufwand, nicht nach dem Ort. Jede Zusatzleistung gehört vorher schriftlich in einen Kostenplan.
Kurz beantwortet
Häufig gestellte Fragen
Die systematische Parodontitisbehandlung samt Vorbehandlung, Reinigung, Befundevaluation und der unterstützenden Nachsorge, wenn der Befund sie begründet. Der Antrag wird vor Beginn gestellt.
In der Regel die professionelle Zahnreinigung außerhalb der geregelten Nachsorge sowie zusätzliche Verfahren wie regenerative Materialien, Laser oder Keimtests. Diese Leistungen gehören vorab schriftlich in einen Kostenplan.
Der Vergleich ist einfach: Die Behandlung kostet einmal, ein verlorener Zahn kostet in der Versorgung ein Vielfaches – und zwar dauerhaft, denn auch Zahnersatz muss gepflegt und irgendwann erneuert werden.